Restaurant Partnerschaftsvereinbarung („RPV“) der ClickQ & Collect GmbH

Stand: 18.11.2025

1 Präambel

1.1. Das vom Kunden unterschriebene Vertragsangebot (einschließlich etwaiger Anlagen wie SEPA-Lastschriftmandat, Akzept des Auftragsverarbeitungsvertrags – „AVV“) sowie diese Restaurant Partnerschaftsvereinbarung (zusammen „Vertrag“) regeln abschließend das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der ClickQ & Collect GmbH, Wachtelstraße 8, 12526 Berlin („noms“, „wir“, „uns“), und ihren Kunden („Kunde“, „Sie“; gemeinsam auch „Parteien“) hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Für spezielle Inhalte/Leistungen können die Parteien im Vertragsangebot zusätzliche oder abweichende Bedingungen vereinbaren.

1.2. Das Angebot von noms richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Mit Vertragsschluss erklärt der Kunde, Unternehmer und kein Verbraucher (§ 13 BGB) zu sein.

2 Vertragsgegenstand, Leistungen, Drittanbieter-Services

2.1. noms stellt dem Kunden Software-as-a-Service (SaaS) in Form von Cloud-Services zur Nutzung über das Internet bereit („SaaS-Leistungen“). Zusätzlich kann noms ergänzende Leistungen erbringen (z. B. Onboarding & Produkteinrichtungsservices, Marketing-Services, kundenindividuelle Softwareprojekte, Websites & Domain-Management). SaaS-Leistungen und ergänzende Leistungen (zusammen „Leistungen“) bilden – soweit vom Kunden bestellt – den Vertragsgegenstand. Der Umfang ergibt sich aus dem Vertragsangebot.

2.2. Eine Leistungsbeschreibung der jeweils aktuellen Module/Funktionen erhält der Kunde im Vertragsangebot und/oder im Nutzerkonto.

2.3. Rangfolge bei Unklarheiten/Abweichungen (absteigend):

– AVV,

– Vertragsangebot (nebst Anlagen),

– diese RPV.

2.4. Abweichende Bestimmungen/RPV des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

2.5. Garantien bedürfen Schriftform und der ausdrücklichen Bezeichnung als „Garantie“.

2.6. Zur vollständigen Nutzung können Drittanbieter-Services (z. B. Zahlungsdienstleister, App-/Store-/Kartendienste, Schnittstellen/APIs) erforderlich sein. Verträge hierüber schließt der Kunde eigenständig mit dem jeweiligen Drittanbieter; noms ist nicht Vertragspartei dieser Drittverträge. In der Leistungsbeschreibung/vertragsbegleitend weist noms auf erforderliche Drittanbieter-Services hin.

3 Vertragsabschluss, Termine, Änderungen, Mitwirkung

3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung (digital/handschriftlich) des Vertragsangebots oder durch entsprechende Online-Akzeptanz zustande. Die Laufzeit beginnt gemäß Ziffer 15.

3.2. Termine/Fristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich als verbindlich bezeichnet. Ab konkret vereinbartem Startdatum sind die Leistungen zahlungspflichtig.

3.3. noms kann den Funktionsumfang in zumutbarem Umfang ändern (z. B. aus Sicherheitsgründen oder wegen Störungen bei Subunternehmern), sofern die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale sowie die wesentlichen Pflichten im Wesentlichen erhalten bleiben. Über nicht nur unwesentliche Änderungen informiert noms den Kunden mindestens 4 Wochen vorher per E-Mail.

3.4. Erweiterungen/Weiterentwicklungen können entgeltlich sein. Werden solche vereinbart, gelten diese RPV entsprechend. Nach Fertigstellung hat der Kunde innerhalb von 7 Werktagen schriftlich abzunehmen; erfolgt keine Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen. Unentgeltlich bereitgestellte Zusatzfunktionen sind freiwillig; kein Anspruch auf zukünftige Bereitstellung.

3.5 Der Kunde erbringt die Mitwirkungspflichten (z. B. Teilnahme an Onboarding-Terminen, rechtzeitige Bereitstellung von Inhalten wie Speisekarten, Bilder, Logos, rechtlichen Pflichtangaben; Mitwirkung bei Setup/Tests). Unterlässt der Kunde Mitwirkung und wird noms hierdurch an der Leistungserbringung gehindert, bleibt die Vergütungspflicht gemäß Ziffer 6 bestehen.

4 Pflichten des Kunden (Nutzungs- & Betriebspflichten)

4.1. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln, regelmäßig zu ändern, nur autorisierten Mitarbeitern zugänglich zu machen und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist noms unverzüglich zu informieren.

4.2. Der Kunde ist für Backups seiner eigenen Inhalte/Daten verantwortlich (Export/Print). Er prüft vor Übermittlung Eingaben/Uploads auf Schadsoftware.

4.3. Der Kunde stellt auf eigene Kosten die IT-Umgebung (z. B. Internetzugang, Endgeräte, Browser) bereit. Soweit für Support/Wartung ein Fernzugriff erforderlich ist, gewährt der Kunde diesen im Rahmen der technischen Voraussetzungen.

4.4. Der Kunde benennt eine Kontaktperson, die berechtigt ist, verbindliche Erklärungen abzugeben/entgegenzunehmen.

4.5. Soweit für bestimmte Funktionen externe Konten (z. B. Karten-/Geodienste, Zahlungsdienste, Developer-/Store-Accounts) erforderlich sind, richtet der Kunde diese ein und erteilt die erforderlichen Zugriffsrechte. Apple/iOS-Accountpflicht besteht nicht kraft dieser RPV.

4.6. Der Kunde trifft angemessene Vorsorge dafür, dass sein Geschäftsbetrieb auch bei Nichtverfügbarkeit der Leistungen fortgeführt werden kann.

4.7. Der Kunde nutzt die Leistungen rechtskonform und beachtet alle gesetzlichen Vorgaben (u. a. Wettbewerbs-, Verbraucher-, Lebensmittel-Informationsrecht (LMIV), Preisangaben-, Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Jugendschutz- und Steuerrecht). Unzulässig sind insbesondere Aktivitäten, die Gesetze/Verordnungen verletzen oder Schutz-/Authentifizierungsmechanismen umgehen bzw. die Leistungen Dritten unberechtigt zugänglich machen.

5 Nutzungsrechte

5.1. SaaS-Lizenz. Ab Laufzeitbeginn und unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, widerrufliches, nicht übertrRPVares, nicht unterlizenzierbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, auf die SaaS-Leistungen zuzugreifen und diese für eigene geschäftliche Zwecke in den im Vertragsangebot benannten Betrieben/Standorten bestimmungsgemäß zu nutzen.

5.2. Die Lizenz umfasst nur die bestellten Funktionen. Übernutzungen (Nutzung nicht lizenzierter Module/Funktionen) kann noms gemäß Preisliste rückwirkend und künftig berechnen.

5.3. Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind als solche erkennbare Dritt-/Open-Source-Bestandteile; deren Lizenzen gehen vor.

5.4. Der Quellcode wird nicht offengelegt (ausgenommen zwingende Open-Source-Pflichten). §§ 69d Abs. 2/3, 69e UrhG bleiben unberührt.

5.5. Ergänzende Leistungen. An urheberrechtsfähigen Lieferungen (z. B. Designs, Individualentwicklungen), die im Vertragsangebot ausgewiesen sind, räumt noms dem Kunden nach vollständiger Zahlung ein dauerhaftes, weltweites, übertrRPVares, unterlizenzierbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für kommerzielle Zwecke ein; vorrangige Lizenz-/Zahlungsbedingungen im Vertragsangebot gehen vor.

5.6. Kundendaten & Feedback. Der Kunde räumt noms an seinen im Rahmen der Nutzung übermittelten Inhalten eine nicht ausschließliche Lizenz ein, diese vertragserforderlich zu nutzen (Speichern, Sichern, Anzeigen gemäß Kundeneinstellungen, Unterlizenz an Subunternehmer). noms darf Transaktions-/Kassendaten soweit technisch/rechtlich erforderlich über die Vertragsdauer hinaus aufbewahren (der Kunde gewährleistet, dass diese frei von Personenbezug der Endkunden sind). Feedback/Verbesserungsvorschläge darf noms unentgeltlich nutzen.

6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Steuern/Abgaben.

6.2. noms stellt vereinbarte Entgelte in Rechnung; Zahlungen sind spätestens am 10. Tag nach Rechnungserhalt fällig. Bei SEPA-Lastschrift erfolgt der Einzug frühestens am 7. Tag nach Rechnungseingang.

6.3. Monatliche Entgelte werden ab betriebsbereiter Bereitstellung zeitanteilig für den Restmonat und danach monatlich im Voraus berechnet. Bei Kündigung innerhalb der Frist bleibt die Vergütung für den laufenden Abrechnungsmonat geschuldet.

6.4. Vergütungen für ergänzende Leistungen sind nach Erbringung fällig.

6.5. Aufrechnung/Zurückbehalt nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

6.6. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Gesetzlich vorgeschriebene Steuerabzüge/Withholdings sind durch entsprechende Bruttoaufstockung auszugleichen. Bei Paketpreisen gelten die Bedingungen des Vertragsangebots; Teilabbestellungen einzelner Paketkomponenten während der Laufzeit sind ausgeschlossen, sofern nicht noms zustimmt (dann gelten Einzelpreise gemäß Preisliste).

7 Verzug

7.1. Bei erheblichem Zahlungsverzug (auch nach Mahnung, Textform genügt) über 2 Wochen darf noms die Leistungen aussetzen; die Vergütungspflicht bleibt bestehen.

7.2. Dauert der erhebliche Zahlungsverzug länger als 2 Monate, kann noms aus wichtigem Grund kündigen und Schadensersatz in Höhe der bis zum regulären Laufzeitende fälligen Monatsentgelte verlangen.

7.3. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

7.4. Mahnkosten sind vom Kunden zu erstatten.

8 Haftung

8.1. Für unentgeltliche Leistungen haftet noms nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Im Übrigen haftet noms unbeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet noms nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

8.4. Kein Ersatz für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und indirekte Schäden in Fällen von Ziffer 8.3.

8.5. Datenverlust ersetzt noms nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.

8.6. Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten von Organen, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von noms.

8.7. Unberührt bleiben übernommene Garantien (ausdrücklich als solche bezeichnet), Produkthaftung sowie zwingende datenschutzrechtliche Haftung.

8.8. Der Kunde trägt die wirtschaftlichen Folgen von Refunds, Chargebacks, fehlerhaften Preisen, fehlerhaften Steuer- oder Produktangaben.

8.9  Der Anbieter ist kein Zahlungsdienstleister nach ZAG, sondern ein technischer Vermittler.

9 Verantwortung für Inhalte & gesetzliche Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche von ihm eingestellten/übermittelten Inhalte, Daten, rechtlichen Pflichtangaben und Prozesse, insbesondere für:

Impressum/Anbieterkennzeichnung, Datenschutz- und sonstige Pflichtinformationen,

Speisekarten/Menüs, Beschreibungen, Preise, Abgaben (z. B. Pfand), Liefer-/Abholhinweise, LMIV-Pflichten (Allergene, Zusatzstoffe, Nährwerte, Herkunftshinweise etc.), sämtliche produktbezogenen Informationen (Richtigkeit/Vollständigkeit/Aktualität), Bilder/Texte/Logos (Rechteklärung, keine Urheber-/Markenrechtsverletzungen), Jugendschutz (kein Angebot/Verkauf verbotener oder altersbeschränkter Produkte; Altersverifikation, wo erforderlich), steuer-/gewerbe-/abfallrechtliche Vorgaben (z. B. VerpackG). 

9.2. noms erbringt keine Rechtsprüfung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit/Vollständigkeit/Rechtskonformität der vom Kunden bereitgestellten Informationen. noms ist reiner Systembetreiber.

9.3. Der Kunde stellt noms von sämtlichen Ansprüchen Dritter (inkl. angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen bzw. aus vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzungen resultieren.

9.4. noms ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverletzungen Inhalte vorläufig zu sperren/zu entfernen (Notice-and-Takedown) und/oder Einstellungen (z. B. Zahlarten, Kategorien) vorübergehend zu beschränken.

10 Registrierung und Nutzung von Domains (noms-Domainservice)

10.1. Soweit Domainleistungen Vertragsgegenstand sind, registriert und verwaltet noms Domains als Domaininhaberin auf den Namen der ClickQ & Collect GmbH und überlässt dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung der Domain(s) während der Laufzeit. Kosten der Registrierung/Verlängerung sind in der SaaS-Vergütung enthalten (sofern im Vertragsangebot nicht anders geregelt).

10.2. Für jede Top-Level-Domain gelten die Registrierungsbedingungen der jeweiligen Registry/Registrare ergänzend.

10.3. Überlassung/Transfer: Der Kunde erhält während der Laufzeit ein einfaches Nutzungsrecht an der Domain für seine Marke/Filialen gemäß Vertragsangebot. Nach Vertragsende kann der Kunde die Übertragung der Domain auf sich verlangen; Voraussetzung ist, dass alle Forderungen aus dem Vertragsverhältnis beglichen sind und der Kunde die bei der Registry/Registraren anfallenden Gebühren sowie eine angemessene Transferpauschale (administrativer Aufwand) trägt. Alternativ kann der Kunde auf die Domain verzichten; noms ist dann zur Freigabe/Aufgabe berechtigt.

10.4. noms kann aus wichtigem Grund (z. B. Rechtsverletzungen, Missbrauch, Zahlungsverzug) Domains sperren oder die Nutzungsüberlassung beenden; etwaige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

11 Verfügbarkeit und Gewährleistung (SaaS)

11.1. Für unentgeltliche Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung.

11.2. Für SaaS-Leistungen schuldet noms eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Dienste aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von noms (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht erreichbar sind. Planmäßige Wartungen/Updates erfolgen nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und werden vorab angekündigt; sie sind von der Verfügbarkeit ausgenommen. Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

11.3. Mängel sind erhebliche Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Funktionsumfang. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich schriftlich (E-Mail/Nutzerkonto/Ticketsystem) und unterstützt noms angemessen bei der Analyse. noms behebt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlösung. Schlägt die Nacherfüllung aus von noms zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist (mind. 3 Nachbesserungsversuche) fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern; im Übrigen besteht ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund. Eine Umgehungslösung ist zulässig, sofern zumutbar und die Nutzbarkeit im Wesentlichen erhalten bleibt.

12 Ansprüche in Bezug auf Drittparteien

12.1. Der Kunde garantiert die Rechtskonformität seiner Nutzung. Er stellt noms von Ansprüchen Dritter frei, die auf seiner Nutzung beruhen. noms informiert den Kunden über geltend gemachte Ansprüche; der Kunde unterstützt die Verteidigung, und noms wird ohne Rücksprache keine Ansprüche anerkennen.

12.2. Der Kunde erteilt auf Verlangen alle zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte erforderlichen Auskünfte.

13 Höhere Gewalt

13.1. Keine Haftung für Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Krieg, Terror, Streik, Pandemien), die die Erfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

13.2. Fristen verlängern sich angemessen; dies gilt auch bei Vorleistungen Dritter.

13.3. Beginn/Ende der Behinderung sind unverzüglich mitzuteilen; die Parteien mindern die Folgen nach Kräften.

14 Änderungen der RPV, Leistungsbeschreibungen und Preise

14.1. noms kann diese RPV ändern. Die geänderten RPV werden in Textform mitgeteilt, unter Hinweis auf Neuregelungen, Inkrafttreten und eine Widerspruchsfrist von mindestens 1 Monat. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als vereinbart (Hinweis auf Rechtsfolgen erfolgt in der Mitteilung).

14.2. Änderungen wesentlicher Vertragspflichten sind nur zulässig, wenn sie aus IT-Sicherheitsgründen oder aufgrund geänderter Rechtslage erforderlich sind.

15 Vertragslaufzeit und Kündigung (monatliches Modell)

15.1. Der Vertrag beginnt mit Abschluss eines Einzelvertrags über das Anmeldeformular bzw. mit Unterzeichnung des Vertragsangebots.

15.2. Eine ggf. vereinbarte Testphase endet mit dem im Vertragsangebot genannten Datum. Die Mindestvertragslaufzeit nach Ende des Testzeitraums beträgt 1 Monat. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung kann schriftlich, per E-Mail oder im Nutzerkonto erklärt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.3. Bei nachträglichem Hinzukauf von Modulen/Komponenten gelten – sofern nicht anders vereinbart – dieselbe monatliche Laufzeit und Kündigungsfrist gemäß Ziffer 15.2 für das hinzugefügte Modul.

15.4. Mit Vertragsende endet der Zugang zu den Leistungen. Der Kunde exportiert seine Daten rechtzeitig vor dem Beendigungszeitpunkt. noms löscht Daten und Zugangsdaten nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch kann eine kostenpflichtige Datennachhaltung/Archivierung vereinbart werden.

16 Schlussbestimmungen

16.1. noms darf Leistungen durch Subunternehmer erbringen.

16.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – sofern gesetzlich zulässig – Berlin. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.3. Rechte/Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von noms übertragen werden (Textform genügt).

16.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichkommende Regelung ersetzen.

17 Verbotene Artikel

Die folgenden Artikel dürfen im System nicht eingestellt, angeboten oder verkauft werden (unabhängig von der verwendeten Zahlungsart, einschließlich Zahlungsdienstleistern wie PayPal):

Alkohol – Verkauf alkoholischer Getränke.

Tabak – Nicht-Zigaretten-Tabakprodukte, E-Zigaretten, Zigarren.

noms ist berechtigt, Angebote/Bestellungen, die gegen diese Vorgaben oder gegen Jugendschutz-/sonstige Gesetze verstoßen, zu sperren bzw. zu entfernen.

Anlage 1 – Hardware-Lieferbedingungen (optional, falls Hardware bestellt)

Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den RPV für den Verkauf von Hardware durch noms.

1 Kaufgegenstand. noms verkauft die im Vertragsangebot bezeichneten Hardwarekomponenten (inkl. ggf. digitaler Anleitung/Downloadlink). Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich um Neuware. Installation/Einweisung sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.

2 Lieferung, Vorkasse, Gefahrübergang. Lieferung in der Regel innerhalb DE/AT/CH/NL (abweichende Liefergebiete nur bei Vereinbarung). Erfüllungsort ist der Sitz von noms (Berlin). Vorkasse: Auslieferung erst nach vollständiger Zahlung. Liefer-/Zollkosten trägt der Kunde; sie werden vorab kalkuliert und berechnet. Die Gefahr geht mit Übergabe/Bereitstellung zur Abholung und Mitteilung hierüber an den Kunden über.

3 Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung. Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich und rügt Mängel unverzüglich schriftlich unter genauer Bezeichnung. Bei unterlassener Rüge gilt die Ware als genehmigt, sofern der Mangel nicht verborgen war. noms behebt berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gelingt die Beseitigung trotz angemessener Frist (mind. 3 Nachbesserungsversuche) nicht, kann der Kunde den Vertrag über die Hardwarelieferung aus wichtigem Grund kündigen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang; ein Neubeginn der Frist bei Nacherfüllung findet nicht statt. Im Übrigen gelten Ziffer 11 (RPV) und die Haftungsregeln nach Ziffer 8 (RPV).

4 Umtauschrecht. Ein Umtausch ist ausschließlich innerhalb von 30 Kalendertagen ab Gefahrübergang möglich, vorausgesetzt unbenutzter und originalverpackter Zustand (inkl. Zubehör/Handbücher/Schutzfolien). Ausgenommen sind Sonderanfertigungen/individuell konfigurierte Hardware, entsiegelte Software, Verbrauchsmaterialien nach Öffnen. Der Umtausch erfolgt nach Wahl von noms durch Rückerstattung abzüglich Versand-/Rücksendekosten oder Gutschrift. Rücksendekosten trägt der Kunde.

5 Preise/Zahlung. Es gelten die Preise/Zahlungsbedingungen des Vertragsangebots.

Anlage 2 – Erweiterung: Onboarding & SaaS-Produkteinrichtungsservices

Diese Erweiterung ergänzt die RPV der ClickQ & Collect GmbH und regelt die Onboarding-/Einrichtungsservices.

1 Geltungsbereich. Die gebuchten Produkte definieren den Leistungsumfang, u. a. Initiale Einrichtung/Konfiguration, Schulungen, Datenmigration/Integration, Begleitung des Go-Lives.

2 Start & SLA-Beginn. SLAs beginnen, nachdem der Kunde alle erforderlichen Daten vollständig geliefert hat. Alternativ beginnt die Leistung spätestens zum im Vertrag definierten Startdatum, das jedoch frühestens 30 Tage nach Vertragsunterzeichnung liegen kann.

3 Start der Software-Lizenzberechnung. Die Lizenzkosten beginnen ab erfolgreichem Abschluss der Onboarding-Phase, sofern nicht anders im Vertragsangebot geregelt. Verzögert sich der Start aus vom Kunden zu vertretenden Gründen über das definierte Startdatum hinaus, gehen die Leistungen automatisch in die Software-Abrechnung über.

4 Mitwirkung. Der Kunde liefert rechtzeitig alle Daten/Informationen (per E-Mail oder Onboarding-Plattform), benennt einen Projektansprechpartner, stellt technische Voraussetzungen sicher und nimmt an Schulungen/Workshops teil.

5 Vergütung. Sofern vertraglich vereinbart, wird eine einmalige Einrichtungsgebühr nach Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt. Zusatzleistungen außerhalb des gebuchten Umfangs werden gesondert berechnet.

6 Abnahme. Abnahme gemäß Ziffer 3.4 RPV.

7 Haftung/Gewährleistung. Es gelten die RPV; Kundenverzüge/Mängel aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten von noms.

8 Änderungen/Zusatzleistungen. Leistungsänderungen bedürfen Schriftform; Zusatzleistungen werden separat vereinbart und berechnet.

9 Vorrang. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieser Erweiterung den RPV vor.

Anlage 3 – Lieferlogistik

1 Lieferungen werden ausschließlich durch Drittlogistikpartner ausgeführt; der Anbieter ist kein Transportdienstleister.

2 Der Anbieter haftet nicht für:

• Lieferzeiten,

• Verlust oder Beschädigung der Ware,

• Fahreraktionen,

• unzustellbare Bestellungen,

• fehlerhafte Übergabe.

3 Risikoübergang: beim Verlassen des Restaurants.

4 Der Kunde trägt alleinige Verantwortung für Verpackung, Temperatursicherheit, Kennzeichnung und Einhaltung lebensmittelrechtlicher Pflichten.